Wenn das eigene Auto für die Ladung zu klein wird, muss oft ein Anhänger her. Sowohl bei der Wahl des richtigen Anhängers als auch beim Fahren mit ihm gilt es einige wichtige Kriterien zu beachten.

kleiner grüner Anhänger von mtischendorf unter CC-BY-NC-SA
Sicherlich muss der Anhänger auch zum Auto passen. Die StVZO hat für das ziehen von Anhängern Grenzwerte eingeführt. Lediglich Geländewagen dürfen das 1,5-Fache ihres zulässigen Gesamtgewichts an den Haken nehmen. Andernfalls sieht die StVZO die Formel 1:1 vor. Das heißt, dass ein Fahrzeug mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht maximal eine Anhängelast von 3,5 Tonnen ziehen darf. Doch die StVZO gibt lediglich Richtwerte vor. Genaue Angaben, was das eigene Fahrzeug an Anhängelast ziehen darf, findet man im Fahrzeugschein.
Aber nicht nur der Anhänger sollte zum Pkw passen, sondern auch der Führerschein zum Fahrer. Die jüngste Führerscheinreform unterteilt die Führerscheinklassen nun in Klasse B, also den Standard-Führerschein für Pkw und die Klasse BE, eine Anhänger-Zusatzberechtigung. Wer lediglich im Besitz der Klasse B ist, darf einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm an den Hanken nehmen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreitet und das Gespann maximal ein Gewicht von 3,5 Tonnen aufweißt. Wer im Besitz der Führerscheinklasse BE ist, darf mit seinem Fahrzeug die maximale, vom Hersteller angegebene Anhängelast ziehen.
Beim Rückwärtsfahren ist auf die richtige Lenkrichtung zu achten. Der Anhänger wird sich grundsätzlich in die Gegenrichtung zur Lenkrichtung bewegen. Das heißt lenkt man nach links, bewegt sich der Anhänger nach rechts. Sollte der Anhänger eine Auflaufbremse besitzen, ist dieser vor allem beim Rückwärtsfahren am Berg zu deaktivieren.

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